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Segwayfahren bei uns jetzt ab 14 erlaubt!

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Guten Morgen liebe Fans der gepflegten elektrischen Fortbewegung,

am vergangenen Samstag, 15.06.2019, wurde vom Gesetzgeber die eKFV verabschiedet, die Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung (Amtsdeutsch).

Hiernach ist jetzt die Benutzung von e-Tretrollern, e-Kickboards, e-Skateboards usw. im öffentlichen Strassenverkehr erlaubt, wenn diese gewisse Mindestanforderungen erfüllen…

Damit befassen wir uns allerdings nicht weiter – wir sind ja bekanntlich kein Gemischtwarenladen: Wir machen nur Segway, das aber richtig 😉

Ein Nebeneffekt dieser neuen Regelung betrifft uns aber dann doch:
Das Mindestalter für die Benutzung von Segways wurde von 15 auf 14 Jahre gesenkt. Der früher nötige Besitz des Mofa-Führerscheins wurde gestrichen.

Insofern freuen wir uns, dass wir Euch nun alle unsere Segwaytouren ab einem Alter von 14 Jahren anbieten können und stehen ab jetzt auch für Kindergeburtstage, Eltern mit Kind Touren o.ä. gern zur Verfügung!

Wir haben beschlossen, dass minderjährige Teilnehmer entweder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder mit einer entsprechend lautenden Vollmacht nebst Ausweiskopie eines Erziehungsberechtigten bei uns mitfahren dürfen. Buchen müssen allerdings immer die Erwachsenen!